Mit der Förderlinie „Publikum.Personal.Programm“ wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen. So sollen dauerhafte Veränderungen in den Strukturen der Einrichtungen erreicht werden: beim Publikum, beim Personal, im Programm, bei externen Partnerschaften und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Einrichtung kann selbst festlegen, welche Themen oder unterrepräsentierten Gruppen sie besonders in den Vordergrund stellen möchte, basierend auf ihrer aktuellen Situation und ihren Entwicklungszielen. Das Programm ist für die Jahre 2027 und 2028 angelegt. |
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Kommunen und Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen oder fortsetzen möchten. Dazu zählen Theater, Museen, Produktionshäuser der freien Szene, soziokulturelle Zentren, Opern und Konzerthäuser, Musikschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Dritte Orte, Filmhäuser, Literaturbüros oder Literaturhäuser. Nicht antragsberechtigt sind hingegen freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals.
Kultureinrichtungen können sich innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag auf Förderung stellen. Die Förderung richtet sich an Kommunen und Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen oder fortsetzen möchten. Dazu zählen Theater, Museen, Produktionshäuser der freien Szene, soziokulturelle Zentren, Opern und Konzerthäuser, Musikschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Dritte Orte, Filmhäuser, Literaturbüros oder Literaturhäuser. Nicht antragsberechtigt sind hingegen freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals.
Kultureinrichtungen können sich innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag auf Förderung stellen.
Was wird gefördert?
| Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Publikum, Personal, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für künstlerisches Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden. |
Förderkriterien
Fördergrundsätze Publikum.Personal.Programm
Fristen und Antragsdokumente
Die Bewerbungsfrist endet am 11. September 2026. Das Programm ist für die Jahre 2027 und 2028 angelegt.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Für Beratungen zur Antragstellung sind die jeweils zuständigen Bezirksregierungen Ansprechpartnerinnen. Für inhaltliche Fragen bietet das Programmbüro, das die Umsetzung des Programms begleitet, Sprechstunden an.
Das Programmbüro führt in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen digitale Informationenveranstaltungen zum Förderprogramm und die Bewerbungsmodalitäten durch. Die Veranstaltungen bieten die Möglichkeit, mehr zum Förderprogramm und zur Antragstellung zu erfahren und Fragen zu stellen:
Infoveranstaltung 1 – 13.07.2026, 15-16:30 Uhr Infoveranstaltung 2 – 18.08.2026, 10-11:30 Uhr.
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