Die Stiftung versteht die Förderfonds „Small Change“ als Suche nach Initiativen oder Vorhaben, bei denen „kleines Geld“ große Wirkung entfalten kann, also erwartbar einen Unterschied macht. Die kritische Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Geschichte sowie den Verstrickungen ihres Stifters in der Zeit des Nationalsozialismus begleiten die Toepfer Stiftung als fortwährende Aufgabe. Hieraus folgt eine besondere Offenheit gegenüber Förderanfragen, die eine aktive und kritische Befassung mit der deutschen und europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts suchen.
Wer wird gefördert?
Die Antragstellenden sollten in der Regel die Gemeinnützigkeit besitzen oder mit einer gemeinnützigen Organisation kooperieren und einen nachweisbaren ideellen oder materiellen Eigenbeitrag zu dem Vorhaben beisteuern. Dort, wo (noch) keine Gemeinnützigkeit vorliegt oder Einzelpersonen eine Förderung beantragen, folgt ein erhöhter Transparenzanspruch an die Mittelverwendung.
Was wird gefördert?
Vorhaben der Erinnerungskultur sowie Initiativen, die sich mit Bezügen zur Geschichte wirkungsorientiert gegen Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung wenden. Auch ist die Stiftung in diesem Antragsverfahren offen für Anfragen aus dem Bereich Denkmalschutz bzw. Denkmalpflege.
Förderkriterien
Fristen und Antragsdokumente
Anträge können nur im eigenen Portal auf der Website gestellt werden.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Marina Meyer
Assistentin des Vorstandsvorsitzenden
+49 40 33 402 – 10
meyer@toepfer-stiftung.de
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