Allgemeine Projektförderung

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Kulturdenkmalen in Deutschland. Vorrangig werden Projekte gefördert, die ein besonderes öffentliches Interesse haben oder denkmalpädagogisch wirksam sind. Ziel der Förderung ist es, wertvolle Baudenkmale in ihrer Substanz zu sichern, zu bewahren und einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Die Förderung erfolgt projektbezogen und richtet sich sowohl an private Eigentümer:innen als auch an gemeinnützige Träger.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer:innen denkmalgeschützter Gebäude
  • Kommunen, Kirchen, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen
  • Juristische und natürliche Personen

Was wird gefördert?

  • Restaurierungs-, Instandsetzungs- und Sicherungsmaßnahmen an Denkmälern
  • Konservatorische Arbeiten
  • Maßnahmen zur Erhaltung der Originalsubstanz historischer Bauwerke
  • In besonderen Fällen: denkmalpädagogische Projekte

Förderkriterien

Förderrichtlinien
Besondere Berücksichtigung bei hoher bürgerschaftlicher Beteiligung oder Vorbildcharakter

In der Regel: keine rückwirkende Förderung

Fristen und Antragsdokumente

Jährlich bis zum 31.08.
Projektskizze mit Angaben zu Denkmal, geplanter Maßnahme, Kosten und Finanzierung erforderlich. Entscheidungen werden im Frühjahr getroffen.

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Postfach 1245, 53002 Bonn
Tel.: 0228 9091-0
E-Mail: info@denkmalschutz.de