Artenreiche und bunt blühende Wiesen sind in den vergangenen Jahrzehnten selten geworden im Rheinland. Dabei prägten sie einst das Landschaftsbild unserer Region und dienten zudem verschiedenen Tieren und Pflanzen als Lebensraum. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) setzt sich über die Pflanzgutförderung bereits seit vielen Jahren für die Erhaltung eines regionaltypischen landschaftlichen Erbes und die gleichzeitige ökologische Aufwertung der Landschaft ein. Durch die gezielte Bereitstellung von regionalem Saatgut wird nun auch die Aufwertung und Neuanlage artenreicher Grünlandbestände unterstützt.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind alle Eigentümer*innen oder Pächter*innen von geeigneten Flächen. Der Kreis der Förderberechtigten ist nicht beschränkt. Sowohl Privatpersonen wie auch Landwirtschaft, Vereine, Verbände und Kommunen sind antragsberechtigt.
Förderfähig sind: Standorte in der freien Landschaft im LVR-Gebiet mit einer Größe zwischen 400 qm und 5 ha und einer Mindestbreite von 6 m Große innerörtliche Grünlandflächen, sofern eine ungestörte Entwicklung gewährleistet werden kann Wegraine außerhalb des öffentlichen Straßennetzes Offene Flächen im Wald (Lichtungen, Waldwiesen und weitere, als Nichtholzboden klassifizierte Flächen).
Was wird gefördert?
Für Antragstellende im Rahmen der Beantragung von Regiosaatgut handelt es sich um eine Sachmittelförderung durch Bereitstellung von Saatgut. Eine Auszahlung zur Selbstbeschaffung oder eine Erstattung von Auslagen bei der Beschaffung von Regiosaatgut (monetäre Auszahlung) ist nicht möglich. Der Umfang des ausgegebenen Saatguts richtet sich nach Flächengröße und Aussaatstärke. Eine Aussaatstärke über 25 kg /ha ist nicht förderfähig.
Förderkriterien
Eine Fachberatung vor Ausbringung des Saatgutes ist zwingend erforderlich und auf dem
Antragsformular nachprüfbar anzugeben. Neben den Biologischen Stationen und dem LVR ist
(begrenzt auf Förderungsinteressierte aus der Landwirtschaft) auch die Landwirtschaftskammer
NRW als Fachberatung zugelassen.
Fristen und Antragsdokumente
Antragsdokumente finden Sie auf der Website des LVR.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
LVR-Regiosaatgutförderung
Annette Schwabe
Telefon: 0221 809-3403
Telefax: 0221 809-2461
E-Mail: regiosaatgut@lvr.de