Allgemeine Projektförderung

Kulturstiftung des Bundes

Die Allgemeine Projektförderung unterstützt innovative, künstlerisch anspruchsvolle Vorhaben aller Sparten. Gefördert werden Projekte mit bundesweiter Ausstrahlung, die neue ästhetische Impulse setzen oder gesellschaftlich relevante Fragestellungen aufgreifen.

Wer wird gefördert?

  • Kulturelle Träger aus ganz Deutschland.

Was wird gefördert?

Zu den Bereichen des Kulturschaffens zählen besonders: Darstellende Künste, Bildende Kunst, visuelle Kunst / Mendienkunst, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische Projekte und Projekte, die verschiedene Bereiche ansprechen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.

Fristen und Antragsdokumente

E-Mail: support@kulturstiftung-bund.de

Kontaktformular an Dr. Marie Cathleen Haff

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Die jeweils zuständige Bezirksregierung bzw. BKM.