Die Allgemeine Projektförderung unterstützt innovative, künstlerisch anspruchsvolle Vorhaben aller Sparten. Gefördert werden Projekte mit bundesweiter Ausstrahlung, die neue ästhetische Impulse setzen oder gesellschaftlich relevante Fragestellungen aufgreifen.
Wer wird gefördert?
- Kulturelle Träger aus ganz Deutschland.
Was wird gefördert?
Zu den Bereichen des Kulturschaffens zählen besonders: Darstellende Künste, Bildende Kunst, visuelle Kunst / Mendienkunst, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische Projekte und Projekte, die verschiedene Bereiche ansprechen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.
Förderkriterien
Fristen und Antragsdokumente
E-Mail: support@kulturstiftung-bund.de
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Die jeweils zuständige Bezirksregierung bzw. BKM.
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