Basisförderung Kunstmuseen NRW

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW unterstützt Museen im Bereich der Bildenden Kunst durch drei spezifische Förderprogramme: Ausstellung, Ankäufe und Restaurierung. Ziel ist es, die museale Arbeit in ihren Kernaufgaben – Präsentation, Sammlungsausbau und Bestandserhalt – zu stärken. Förderfähig sind Projekte in der Dauer- und Sonderausstellung, Ankaufsvorhaben zur Weiterentwicklung musealer Sammlungen sowie Maßnahmen zur Restaurierung und präventiven Konservierung von Kunstwerken.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die der nordrhein-westfälischen Museumslandschaft
zu Gute kommen. Gefördert werden können grundsätzlich einjährige sowie
mehrjährige Projekte.

Was wird gefördert?

Förderprogramm Ausstellung: Maßnahmen im Rahmen von Dauer- oder Sonderausstellungen

Förderprogramm Ankäufe: Ankaufsvorhaben zur Erweiterung museumseigener Sammlungen

Förderprogramm Restaurierung: Restaurierungen und präventive konservatorische Maßnahmen

Förderkriterien

Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte erfolgt im landesweiten
Vergleich durch eine Fachjury nach unterschiedlichen (Qualitäts-)Kriterien je nach Förderschwerpunkt

Fristen und Antragsdokumente

Fördergrundsätze für die Basisförderung Kunstmuseen NRW

Antragsfrist ist in der Regel der 31. Oktober für Maßnahmen ab dem 1. Januar des Folgejahres.

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Beratung über die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierung
Kontakt im Ministerium:

Dr. Jochen Link
Tel.: 0211 896-4771
E-Mail: jochen.link@mkw.nrw.de

Ruth Türnich
Tel.: 0211 896-4899
E-Mail: ruth.tuernich@mkw.nrw.de

Marian Schultz
Tel.: 0211 896-4778
E-Mail: marian.schultz@mkw.nrw.de