Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW unterstützt Museen im Bereich der Bildenden Kunst durch drei spezifische Förderprogramme: Ausstellung, Ankäufe und Restaurierung. Ziel ist es, die museale Arbeit in ihren Kernaufgaben – Präsentation, Sammlungsausbau und Bestandserhalt – zu stärken. Förderfähig sind Projekte in der Dauer- und Sonderausstellung, Ankaufsvorhaben zur Weiterentwicklung musealer Sammlungen sowie Maßnahmen zur Restaurierung und präventiven Konservierung von Kunstwerken.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die der nordrhein-westfälischen Museumslandschaft
zu Gute kommen. Gefördert werden können grundsätzlich einjährige sowie
mehrjährige Projekte.
Was wird gefördert?
Förderprogramm Ausstellung: Maßnahmen im Rahmen von Dauer- oder Sonderausstellungen
Förderprogramm Ankäufe: Ankaufsvorhaben zur Erweiterung museumseigener Sammlungen
Förderprogramm Restaurierung: Restaurierungen und präventive konservatorische Maßnahmen
Förderkriterien
Vergleich durch eine Fachjury nach unterschiedlichen (Qualitäts-)Kriterien je nach Förderschwerpunkt
Fristen und Antragsdokumente
Fördergrundsätze für die Basisförderung Kunstmuseen NRW
Antragsfrist ist in der Regel der 31. Oktober für Maßnahmen ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Beratung über die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierung
Kontakt im Ministerium:
Dr. Jochen Link
Tel.: 0211 896-4771
E-Mail: jochen.link@mkw.nrw.de
Ruth Türnich
Tel.: 0211 896-4899
E-Mail: ruth.tuernich@mkw.nrw.de
Marian Schultz
Tel.: 0211 896-4778
E-Mail: marian.schultz@mkw.nrw.de