Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW

Die Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW fördert ehrenamtliche Projekte mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen und schafft eine finanzielle Basis, damit Projekte unkompliziert, transparent und mit klaren Regeln umgesetzt werden können.

Wer wird gefördert?

Die Stiftung fördert ehrenamtliche Projektvorhaben und entsprechend ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, vgl. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 der Abgabenordnung).
Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte mit Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen, für die ein entsprechender Förderantrag gemäß dieses Leitfadens gestellt wurde. Des Weiteren fördert die Stiftung ausschließlich Projekte von Organisationen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Vorhaben, die einen klaren inhaltlichen, räumlichen oder wirkungsbezogenen Bezug zu Nordrhein–Westfalen aufweisen.

Förderkriterien

Leitfaden (Stand 09/26)

Fristen und Antragsdokumente

Grundsätzlich gibt es keine Antragszeiträume oder Fristen. Das Projekt darf maximal mit dem Datum der Antragstellung sechs Monate in der Zukunft liegen. Projekte dürfen einen Maximalzeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten.

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Über das Kontaktformular.