Das Bundesförderprogramm INK unterstützt bauliche, sanierungsbezogene und ausstattungsrelevante Investitionen in kulturelle Einrichtungen mit nationaler Bedeutung. Ziel ist es, das nationale Kulturerbe durch gezielte Investitionen langfristig zu sichern und zugänglich zu halten. Förderfähig sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung, ökologischen Optimierung und strukturellen Verbesserung. Der Bund übernimmt bis zu 50 % der Kosten, die übrige Finanzierung erfolgt durch Länder, Kommunen oder Dritte. Für 2025 stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Mio. € zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
- Gemeinnützige sowie staatliche und kommunale kulturelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen
- Verbesserung der ökologischen Bilanz (z. B. energetische Maßnahmen)
Förderkriterien
- Einrichtung muss von nationaler kultureller Bedeutung sein
- Vorschlagsrecht liegt bei Landesbehörden oder BKM
- Projekt muss den Fördergrundsätzen der BKM entsprechen
Fristen und Antragsdokumente
Vorschlagsberechtigt ist die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde sowie BKM. Die Länder weisen auf dieses Programm öffentlich hin und reichen ihre hinsichtlich dieser Fördergrundsätze und des einschlägigen Zuwendungsrechts vorgeprüften und priorisierten Fördervorschläge bis zum 15.11. eines Jahres für das Folgejahr bei der BKM ein: K25@bkm.bund.de. Dazu ist der jährlich von BKM aktualisierte „Maßnahmebogen“ zu nutzen.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Die jeweils zuständige Bezirksregierung bzw. BKM.