Das Land NRW unterstützt über drei Förderwege den Erhalt des baukulturellen, archäologischen und paläontologischen Erbes: über Pauschalzuweisungen an Kommunen, über Förderungen für denkmalpflegerische Einzelprojekte (z. B. Baudenkmäler) sowie für Maßnahmen an Bodendenkmälern.
Wer wird gefördert?
- Gemeindeverbände
- Kommunen
- Vereine
- Stiftungen
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Private Antragsteller:innen
Was wird gefördert?
- Erhalt und Pflege der denkmalwerten Substanz von Baudenkmälern
- Maßnahmen zur Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation archäologischer Stätten und Bodendenkmäler
- Denkmalpflegemaßnahmen durch Pauschalzuweisungen
Förderkriterien
- Das Objekt muss unter § 2 Denkmalschutzgesetz NRW fallen
- Maßnahme dient dem Erhalt oder der Pflege denkmalwerten Bestands
- Für Pauschalzuweisungen: mindestens 200 €, maximal 10.000 €
- Pauschalzuweisungen: 200 € – 10.000 € pro Maßnahme Einzelprojekte:
Bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben für Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen
Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für Private
Fristen und Antragsdokumente
Bewerbungsfrist: In der Regel 1. Oktober für das darauffolgende Jahr. Weitere Infos
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Zuständig sind die Dezernate 35.4 „Denkmalförderung“ der Bezirksregierungen.