Denkmalförderung

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)

Das Land NRW unterstützt über drei Förderwege den Erhalt des baukulturellen, archäologischen und paläontologischen Erbes: über Pauschalzuweisungen an Kommunen, über Förderungen für denkmalpflegerische Einzelprojekte (z. B. Baudenkmäler) sowie für Maßnahmen an Bodendenkmälern.

Wer wird gefördert?

  • Gemeindeverbände
  • Kommunen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Private Antragsteller:innen

Was wird gefördert?

  • Erhalt und Pflege der denkmalwerten Substanz von Baudenkmälern
  • Maßnahmen zur Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation archäologischer Stätten und Bodendenkmäler
  • Denkmalpflegemaßnahmen durch Pauschalzuweisungen

Förderkriterien

  • Das Objekt muss unter § 2 Denkmalschutzgesetz NRW fallen
  • Maßnahme dient dem Erhalt oder der Pflege denkmalwerten Bestands
  • Für Pauschalzuweisungen: mindestens 200 €, maximal 10.000 €
  • Pauschalzuweisungen: 200 € – 10.000 € pro Maßnahme Einzelprojekte:
    Bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben für Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen
    Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für Private

Fristen und Antragsdokumente

Bewerbungsfrist: In der Regel 1. Oktober für das darauffolgende Jahr. Weitere Infos

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Zuständig sind die Dezernate 35.4 „Denkmalförderung“ der Bezirksregierungen.