Öffentliche Gebäude wie Schwimmbäder, Kindertagesstätten, Bibliotheken, kulturelle Einrichtungen und andere kommunale Gebäude weisen oft eine schlechte Energiebilanz aus – insbesondere, wenn sie bereits in die Jahre gekommen sind. Den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude deutlich zu senken und die Energieeffizienz steigern – das ist das Ziel einer Fördermaßnahme für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Es sind folgende Gebäude förderfähig:
Kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und Kunstausstellungen
Bibliotheken und Büchereien
Was wird gefördert?
Ziel der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ ist es, durch die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden den Primärenergiebedarf der sanierten Gebäude um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand zu senken. Die nach Abschluss des Sanierungsvorhabens erreichte Energiebilanz des Gebäudes soll dabei über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen.
Förderkriterien
Fristen und Antragsdokumente
Anträge können fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden. Gefördert wird in der Reihenfolge der bewilligungsfähigen Anträge. Bewilligungen sind solange möglich, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebot der Kommunal-Agentur NRW beziehungsweise der zuständigen Bezirksregierung. s.h. Website
Ansprechpersonen bei der Kommunal-Agentur NRW:
Rüdiger Wesseling
Inhaltliche Beratung
wesseling@kommunalagentur.nrw
0211 43077-256
Simon Knur
knur@kommunalagentur.nrw
0211 43077-232
Carina Schaaf
Inhaltliche Beratung
schaaf@kommunalagentur.nrw
0211 43077-190
Kommunal-Agentur NRW
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf