Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen bestimmter Kulturförderprogramme zusätzliche Mittel zur Verfügung, um Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu fördern. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen – sowohl als Publikum als auch als Mitwirkende. Die Gelder dienen etwa der Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Mobilitätseinschränkungen oder kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen.
Wer wird gefördert?
Antragstellende von Projekten, die bereits eine Förderung durch das Regionale Kultur Programm NRW oder den Diversitätsfonds NRW erhalten.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Kulturprojekten, z. B. für Menschen mit Sinnes-, Mobilitäts-, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen.
Förderkriterien
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Es muss bereits ein Förderantrag für das RKP NRW oder den Diversitätsfonds NRW gestellt sein
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Kein eigenständiger Antrag möglich – nur in Kombination mit einem Hauptprojekt
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Maximalbetrag: 5.000 Euro pro Projekt
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Spezielles Antragsformular erforderlich („Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“)
Fristen und Antragsdokumente
- Die Antragsformulare sind im Rahmen der jeweiligen Hauptförderprogramme zu verwenden.
- Die „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ muss dem Hauptantrag beigefügt werden
- Keine eigenständige Frist – gebunden an die Hauptförderprogramme
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Informationen und Beratung erfolgen über die Förderprogramme, in denen die Ergänzungsmittel beantragt werden (RKP NRW und Diversitätsfonds NRW)
Catrin Boß E-Mail: catrin.boss@mkw.nrw.de
Christine Holsträter E-Mail: christine.holstraeter@mkw.nrw.de