Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW unterstützt mit seiner Exportförderung internationale Auftritte von Künstler:innen, Kompanien und Kultureinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den internationalen kulturellen Austausch zu fördern und das Kulturprofil des Landes im Ausland zu stärken.
Wer wird gefördert?
- Künstler:innen
- Kompanien
- Kultureinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
- Internationale Auftritte wie Gastspiele, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen
- Förderfähige Kosten: Reise- und Transportkosten, Honorare, Übernachtungskosten, Produktionskosten, ggf. Katalogkosten
Förderkriterien
- Förderfähig sind in der Regel die bei der inländischen Partnerin bzw. dem Partner entstehenden Kosten bis max. 10.000 Euro. Antragstellende müssen mindestens 10 % Eigenanteil leisten; ausländische Partner:innen mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Kosten beitragen.
Fristen und Antragsdokumente
- Anträge sind bis zum Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober für Projekte, die im Folgejahr beginnen sollen bei der zuständigen Bezirksregierung über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben.
- Antragsformulare und Zuständigkeiten über die jeweiligen Bezirksregierungen (Dezernat 48)
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
- Zuständig: Bezirksregierung, Dezernat 48
- Kontaktdaten und Zuständigkeiten je nach Wohn-/Geschäftssitz auf den Webseiten der Bezirksregierungen zu finden