Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW unterstützt mit seiner Exportförderung internationale Auftritte von Künstler:innen, Kompanien und Kultureinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den internationalen kulturellen Austausch zu fördern und das Kulturprofil des Landes im Ausland zu stärken.
Wer wird gefördert?
- Künstler:innen
- Kompanien
- Kultureinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
- Internationale Auftritte wie Gastspiele, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen
- Förderfähige Kosten: Reise- und Transportkosten, Honorare, Übernachtungskosten, Produktionskosten, ggf. Katalogkosten
Förderkriterien
- Förderfähig sind in der Regel die bei der inländischen Partnerin bzw. dem Partner entstehenden Kosten bis max. 10.000 Euro. Antragstellende müssen mindestens 10 % Eigenanteil leisten; ausländische Partner:innen mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Kosten beitragen.
Fristen und Antragsdokumente
- Anträge sind bis zum 31. Oktober 2025 bei der zuständigen Bezirksregierung über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben.
- Antragsformulare und Zuständigkeiten über die jeweiligen Bezirksregierungen (Dezernat 48)
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
- Zuständig: Bezirksregierung, Dezernat 48
- Kontaktdaten und Zuständigkeiten je nach Wohn-/Geschäftssitz auf den Webseiten der Bezirksregierungen zu finden