Förderlinie 4 richtet sich an alle grundsätzlich förderfähigen Museen und fördert Maßnahmen der Sammlungsqualifizierung. Gefördert werden dabei Maßnahmen der Sammlungserfassung und Onlinestellung.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Museen in Trägerschaft oder Mitträgerschaft von Kreisen und Kommunen,
Vereinen oder juristischen Personen wie Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften, Stiftungen,
GmbH oder gGmbH und Genossenschaften sowie kommunal getragene Gedenkstätten mit
musealem Bestand. Sie müssen ihren Sitz in Westfalen-Lippe haben und der Öffentlichkeit
regelmäßigen Zugang bieten.
Was wird gefördert?
Diese Maßnahmen werden mit Förderpauschalen pro Objekt gefördert. Maßgeblich für die Auszahlung sind die tatsächlich erfassten oder online gestellten Objekte am Ende des Projektes (Spitzabrechnung).
Förderfähig sind:
- Maßnahmen der Inventarisierung
- Maßnahmen der Dokumentation
- Die Onlinestellung dokumentierter Objekte in öffentliche Portale bevorzugt im museum-
digital:westfalen oder museum-digital:owl - Software, Lizenzen, Schulungen, Konversionen, Fotodokumentationen und
browserbasierte Anwendungen werden mit einer Anteilsfinanzierung gefördert.
Förderkriterien
Die Grundlage dieser Förderung ist die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunaler Gedenkstätten mit musealem Bestand.
Fristen und Antragsdokumente
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die ohne vorherige Beratung eingehen, werden abgelehnt. Das LWL-Museumsamt berät bis zur Antragsreife.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Manfred Hartmann
Fachberater für Dokumentation und Bibliothek
manfred.hartmann@lwl.org
Tel: 0251/591-3296