Das Förderprogramm Provenienzen NRW dient der Intensivierung der Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen und soll sie als dauerhafte Kernaufgabe in Einrichtungen etablieren. Gefördert werden Vorhaben zur Provenienzforschung sowie zur Kommunikation, Präsentation und Publikation ihrer Ergebnisse. Dazu zählen die Auseinandersetzung mit der eigenen Sammlung (Objekte, Quellen, Dokumentation, Digitalisierung), der Sammlungs- und Institutionsgeschichte sowie Maßnahmen wie Ausstellungen, Publikationen, Veranstaltungen, Medien und Produkte.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer
Rechtsform), Museen, Archive und Bibliotheken, deren Träger eine gemeinnützig anerkannte
juristische Person ist (solche in privater Trägerschaft sind nur in Säule II und III antragsberechtigt), Museen, Archive und Bibliotheken in Trägerschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechtes (sind nur in den Säulen II und III antragsberechtigt).
Antragstellende können die Einrichtungen selbst oder deren Träger sowie Freundeskreise sein. Bei Verbundprojekten erfolgt die Antragsstellung seitens einer Einrichtung federführend für die anderen Beteiligten. Sie werden unterstützt, ihrer Selbstverpflichtung gemäß den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung nachzukommen. Neben Projekten zum NS-verfolgungsbedingten Entzug – insbesondere von Kulturgut aus jüdischem Besitz – werden auch Vorhaben zur Aufarbeitung von Entzug in der SBZ/DDR sowie aus kolonialen Kontexten gefördert.
Was wird gefördert?
Förderungen sind in drei sogenannten Fördersäulen möglich:
I. Grundlagen, (vorbereitende) Recherchen
II. Finanzierungsanteil im Rahmen eines DZK-Projektes
III. Produkte und Maßnahmen der Veröffentlichung / Nachbereitung
(Publikation, Kommunikation etc.
Förderkriterien
Fristen und Antragsdokumente
Die Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen (KPF.NRW) ist vor Antragstellung seitens der Projektträger zu kontaktieren. Die KPF.NRW berät die Antragsstellenden zu Projektinhalten und Projektabläufen und ist dabei behilflich, realistische Projektziele sowie Erfolgskriterien zu formulieren. Eine Beratung vor An-tragstellung ist verpflichtend!
Anträge sind für Projekte, die im darauffolgenden Jahr beginnen, zu stellen. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober 2026. Änderungen im Verlauf des Projektes sind der Bezirksregierung sowie der KPF.NRW in schriftlicher Form mitzuteilen.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen
Bachstraße 5-9
53115 Bonn
E-Mail: kontakt@kpf.nrw
Tel. +49 228 2070 160