Die Förderlinie richtet sich an gemeinnützige, ehrenamtlich geführte Museen mit dauerhaft öffentlich zugänglichen Sammlungen. Ziel ist der Schutz und die fachgerechte Präsentation musealer Objekte in ehrenamtlicher Trägerschaft.
Wer wird gefördert?
Ehrenamtlich geführte Museen in Trägerschaft gemeinnütziger juristischer Personen oder eingetragener Vereine mit entsprechend geregelter Vermögensnachfolge (an eine kommunale Körperschaft im Auflösungsfall) im Raum Westfalen-Lippe.
Was wird gefördert?
Der LWL bietet den Museen und kommunalen Gedenkstätten mit musealem Bestand im Rahmen
dieser Richtlinie Fördermöglichkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Grundaufgaben in den
Bereichen Sammeln, Dokumentieren, Forschen, Bewahren, Ausstellen, Vermitteln und der
Kommunikation.
Fristen und Antragsdokumente
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die ohne vorherige Beratung eingehen, werden abgelehnt. Das LWL-Museumsamt berät bis zur Antragsreife.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
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