Förderlinie 1: Museen in kommunaler Trägerschaft

LWL Museumsamt für Westfalen

Förderlinie 1 richtet sich an kommunale Museen und Gedenkstätten mit musealem Bestand in Westfalen-Lippe. Diese Förderlinie ist an eine kommunale Trägerschaft oder Mitträgerschaft (z.B. in einer Stiftung oder GmbH bzw. gGmbH) gebunden und setzt eine professionelle Arbeitsstruktur voraus; der bestimmende Einfluss öffentlicher Träger gegenüber privatrechtlichem Engagement ist Voraussetzung.

Wer wird gefördert?

Kommunale Museen und Gedänkstätten mit musealem Bestand.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Richtlinie gibt es Fördermöglichkeiten bei der Wahrnehmung musealer Grundaufgaben in den Bereichen Sammeln, Dokumentieren, Forschen, Bewahren, Ausstellen, Vermitteln und der Kommunikation.

Fristen und Antragsdokumente

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die ohne vorherige Beratung eingehen, werden abgelehnt. Das LWL-Museumsamt berät bis zur Antragsreife.

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Ansprechperson zuständige:r Gebietsreferent:in