Förderlinie 2: Museen in Mischträgerschaften

LWL Museumsamt für Westfalen

Die Förderlinie richtet sich an Museen in Mischträgerschaften mit dauerhaft öffentlich zugänglichen Sammlungen. Ziel ist der Schutz und die fachgerechte Präsentation musealer Objekte in den Institutionen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Museen in Mischträgerschaft von Kommunen und Vereinen
ohne bestimmenden Einfluss öffentlicher Träger gegenüber dem privatwirtschaftlichen
Engagement oder an juristische Personen wie Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften,
Stiftungen, GmbH oder gGmbH und Genossenschaften.

Was wird gefördert?

Der LWL bietet den Museen und kommunalen Gedenkstätten mit musealem Bestand im Rahmen
dieser Richtlinie Fördermöglichkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Grundaufgaben in den
Bereichen Sammeln, Dokumentieren, Forschen, Bewahren, Ausstellen, Vermitteln und der
Kommunikation.

Fristen und Antragsdokumente

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die ohne vorherige Beratung eingehen, werden abgelehnt. Das LWL-Museumsamt berät bis zur Antragsreife.

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Ansprechperson zuständige:r Gebietsreferent:in