Zielsetzung der Förderung ist die nachhaltige Entwicklung und
Strukturverbesserung der historisch-politischen Bildungsarbeit der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in Westfalen-Lippe. Als Gedenkstätte gelten hier authentische bzw.
historische Orte, die sich durch einen konkreten Bezug zu Opfern der NS-Diktatur und den
von ihr ausgehenden Verfolgungsmaßnahmen auszeichnen. Sie werden ergänzt und unterstützt
durch Mahnmale, Dokumentationszentren und Museen, die ebenfalls die Geschichte des Nationalsozialismus erforschen, vermitteln und an Opfer und Überlebende erinnern.
Wer wird gefördert?
Gedenkstätten mit konkretem Nationalsozialismus Bezug
Gedänkstätten mit nachhaltiger und wissenschaftlicher Bildungsarbeit
Was wird gefördert?
NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte können in drei Förderlinien gefördert werden, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist:
Förderlinie A: Vermittlungsarbeit Förderlinie
B: Forschung und Dokumentation
Förderlinie C: Bau- und Einrichtungsmaßnahmen (befristet bis 31.12.2024)
Förderkriterien
Die Grundlage dieser Förderung ist die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunaler Gedenkstätten mit musealem Bestand.
Fristen und Antragsdokumente
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die ohne vorherige Beratung eingehen, werden abgelehnt. Das LWL-Museumsamt berät bis zur Antragsreife.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Dr. Hauke-Hendrik Kutscher
Wiss. Referent für das östliche Westfalen- Ansprechperson Gedenkstätten
Mail: hauke.kutscher@lwl.org
Tel: 0251/591-4663
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