Die Förderung unterstützt Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in Westfalen-Lippe,, die einen konkreten Bezug zu Verfolgungsmaßnahmen der NS-Diktatur und ihren Opfern aufweisen. Ziel ist die Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte sowie die Sicherstellung einer kontinuierlichen Bildungsarbeit. Die Mittel sind in zwei Förderkörbe unterteilt: regelmäßige Projektförderung zur Umsetzung jährlicher Arbeitsschwerpunkte (Förderkorb 1) und projektbezogene Förderung zur Unterstützung von Vielfalt und Innovation (Förderkorb 2).
Wer wird gefördert?
Gedenkstätten mit konkretem Nationalsozialismus Bezug
Gedänkstätten mit nachhaltiger und wissenschaftlicher Bildungsarbeit
Was wird gefördert?
NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte können in drei Förderlinien gefördert werden, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist:
Förderlinie A: Vermittlungsarbeit Förderlinie
B: Forschung und Dokumentation
Förderlinie C: Bau- und Einrichtungsmaßnahmen (befristet bis 31.12.2024)
Förderkriterien
Die Grundlage dieser Förderung ist die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunaler Gedenkstätten mit musealem Bestand.
Fristen und Antragsdokumente
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die ohne vorherige Beratung eingehen, werden abgelehnt. Das LWL-Museumsamt berät bis zur Antragsreife.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Dr. Hauke-Hendrik Kutscher
Wiss. Referent für das östliche Westfalen- Ansprechperson Gedenkstätten
Mail: hauke.kutscher@lwl.org
Tel: 0251/591-4663
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