Allgemeine Förderung & Sonderlinien

FONDS Soziokultur

In seinem Programm „Allgemeine Projektförderung“ unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Sie suchen nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten mit Modellcharakter.

Wer wird gefördert?

Der Fonds fördert insbesondere solche Modellvorhaben, die sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären. Dabei wird freien Trägern (Initiativen, Vereinen) der Vorrang gegeben vor öffentlichen Antragsteller*innen. In der Gesamtheit der durch den Fonds geförderten Projekte soll die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderpraxis sichtbar werden.

Was wird gefördert?

In der Regel sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projekt in Euro entstehen. Die Ausgaben sollten zu den im Antrag angegebenen Projektaktivitäten passen.

Förderkriterien

  • Bezug zur Soziokultur
  • Aktive Beteiligung von Menschen am Kulturgeschehen

Vergaberichtlinien

Fristen und Antragsdokumente

Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:

Halbjahr mit Frist 2. Mai: Förderentscheidung Ende Juni / Anfang Juli desselben Jahres

Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres

Den Förderantrag reichen Sie digital über das Antrags-Portal ein.

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Andrea Weiss
Tel.: 0228 – 97 144 79 11
E-Mail: weiss@fonds-soziokultur.de
(Telefonisch erreichbar: Mo–Fr von 9–13 Uhr)