Mit dem Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ wollen Nordrhein-Westfalen und die EU diese wertvollen Flächen gezielt unterstützen und entwickeln. Ein Schwerpunkt der Maßnahme sind naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland sowie die Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen im urbanen Raum mit Flächen im ländlichen Raum.Die investiven naturnahen und naturbasierten Vorhaben können Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gesundheitsfördernd wirken. Auch Informations- und Bildungsangebote können integriert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Stiftungen
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Vorhaben entsprechend Ziffer 2 der „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien
– GI RL“, mit Ausnahme von Buchstabe l. Darunter fallen beispielsweise:
Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen
Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen
Fristen und Antragsdokumente
Anträge können seit dem 23. Oktober 2023 gestellt werden. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten und Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.
Anträge können fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebotder zuständigen Bezirksregierung. s.h. Website