Die Allgemeine Kulturförderung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe umfasst auch dauerhaft angelegten institutionelle Förderung und deren Gremienarbeit.
Wer wird gefördert?
- Institutionelle Einrichtungen
- Gremien
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Allgemeinen Kulturförderung unterstützt der LWL ausgewählte kulturelle Einrichtungen auch institutionell. Eine eigenständige Antragsstellung seitens Institutionen ist nicht möglich. Ein Vorschlag zur institutionellen Förderung kann nur durch politische Initiative eingebracht werden und wird im LWL-Kulturausschuss beraten und beschlossen.
Mit der institutionellen Förderung sind in der Regel Gremienvertretungen verbunden. Darüber hinaus ist der LWL punktuell in weiteren Gremien westfalenweiter Relevanz vertreten.
Förderkriterien
Nähere Informationen erhalten Sie auf der der Website des LWL.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Allgemein:
LWL-Kulturabteilung Tel.: 0251 591 234 E-Mail: lwl-kulturabteilung@lwl.org
Marina Tillmann, Allgemeine Kulturförderung
marina.tillmann@lwl.org
0251 591-4689
Theresa Dannen, Allgemeine Kulturförderung
theresa.dannen@lwl.org
0251 591-5254
Referatsleitung Dr. Friederike Maßling
(Kulturförderung, Kulturpartnerschaften, Geschäftsführung LWL-Kulturstiftung) Friederike.Massling@lwl.org
0251 591-3856