Interkultur Ruhr Projektförderung

RVR Regionalverband Ruhr

Interkultur Ruhr stärkt Projekte, die mit Kunst, Austausch und neue Formen des Miteinanders schaffen. Unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Ausdrucksformen werden als eine Kraft der Migrationsgesellschaft gesehen. Mit der Förderung werden Projekte im Ruhrgebiet unterstützt, die genau daraus etwas Neues schaffen – künstlerisch, sozial engagiert und interdisziplinär.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen/Einzelpersonen, Vereine und Gruppen (Initiativen, Kollektive und dergleichen), die ihren Arbeitsschwerpunkt und/oder Lebensmittelpunkt im Ruhrgebiet haben. Dazu gehören: Künstler:innen / Kulturschaffende; Künstlerische Kollektive, Verbände und Initiativen; Migrantische Selbstorganisationen; Kommunale und freie Kulturinstitutionen, oder – träger 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Ausgaben, die direkt und eindeutig zu deinem Projekt gehören. Die wichtigsten Kernbereiche sind:

Honorare & Personal: Für Projektleitung, Künstler:innen, Referent:innen sowie Expert:innen für Workshops (z. B. zu Diversitätssensibilisierung).
Inklusion & Barrierefreiheit (physisch & kommunikativ): Kosten für Assistenzpersonen, Awareness-Teams, Kinderbetreuung, Rampen oder Leitsysteme sowie für Audiodeskriptionen und Übersetzungen (z. B. in Leichte oder Einfache Sprache).

Räume, Technik & Material: Mieten für Veranstaltungsräume und technisches Equipment, Raumausstattung sowie Verpflegung und Reisekosten für die Beteiligten.
Öffentlichkeitsarbeit & Vernetzung: Ausgaben für Design, Social Media, Web– und Printproduktionen sowie für Netzwerkveranstaltungen und die gezielte Ansprache neuer Kooperationspartner:innen.
Verwaltungskostenpauschale: Bis zu 2,5 % Verwaltungskostenpauschale (Overheadpauschale), ohne gesonderte Nachweise für Gemeinausgaben (z. B. Büromaterial wie Papier und Druckerpatronen, Softwarelizenzen oder Porto)

Förderkriterien

Die spartenoffene und spartenübergreifende Projektförderung steht allen Bereichen der Kunst und Kultur offen. Ein besonderer Fokus liegt auf sozial engagierter Kunst. Förderfähig sind Projekte im Ruhrgebiet, die Gemeinschaft durch Kunst und Kultur stärken: Sie setzen auf die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und machen kulturelle Diversität sichtbar.
Solidarität & Kooperation: Sie arbeiten an einer solidarischen Gesellschaft und ermöglichen Partnerschaften auf Augenhöhe.
Perspektiven sichtbar machen: Sie stärken die Sichtbarkeit von Künstler:innen und Kulturschaffenden, die sich als Schwarz, of Color, (post-)migrantisch positionieren und/oder eigene Fluchterfahrung haben.
Empowerment: Sie sind empowermentorientiert konzipiert.


Das Projekt muss innerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr (RVR) durchgeführt werden. Dazu zählen folgende 11 Städte und 4 Kreise: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Kreis Recklinghausen, Unna und Wesel.

Fristen und Antragsdokumente

Anträge können vom 01. September 2026 bis zum 03. November 2026 (12:00 Uhr) eingereicht werden.

Antragsportal 

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Ansprechperson für Fragen zur Bewerbung:

Patrick Ritter (inhaltliche Beratung)
par@interkultur.ruhr

Uwe Hitschler (Fragen zu Kosten- und Finanzierungsplan)
Tel. + 49 (0) 221-2069-568
hitschler@rvr.ruhr

Ein inhaltliches Beratungsgespräch bei Patrick Ritter vor der Antragseinreichung ist verpflichtend. Bitte vereinbaren Sie früh genug einen Online-Termin über das Buchungstool.