Kooperationsförderung

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Kooperationsförderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW unterstützt internationale Kooperationsprojekte von Künstler:innen, Kompanien, Kultureinrichtungen sowie Gemeinden mit internationalen – insbesondere europäischen – Partner:innen. Ziel ist es, grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit zu ermöglichen und zu stärken. Gefördert werden die beim nordrhein-westfälischen Projektpartner entstehenden Kosten.

Wer wird gefördert?

Künstler:innen

Kompanien

Kultureinrichtungen

Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW

Was wird gefördert?

Internationale Kooperationsprojekte mit Partner:innen im Ausland, insbesondere in Europa

Fördergegenstand: Kosten auf Seiten des nordrhein-westfälischen Partners

Förderkriterien

Voraussetzung ist eine substanzielle Beteiligung ausländischer Partner und ein Eigenanteil auf Seiten der Antragstellenden. Die Förderung erfolgt für bis zu zwei Jahre, mit Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung.

Laufzeit: Förderung bis zu zwei Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr

Aktuell keine Anträge möglich – Fristen werden online veröffentlicht

Fristen und Antragsdokumente

Anträge sind bis zum 31. Oktober bei der zuständigen Bezirksregierung über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben.

Antragsformulare und Zuständigkeiten über die jeweiligen Bezirksregierungen (Dezernat 48)

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Zuständig: Bezirksregierung, Dezernat 48

Kontaktdaten und Zuständigkeiten über die Internetseiten der Bezirksregierungen