Diese Förderlinie richtet sich gezielt an kleinere Museen, Archive und Bibliotheken. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen.
Wer wird gefördert?
- Museen, Archive und Bibliotheken – besonders im ländlichen Raum
Was wird gefördert?
Erhalt und Sicherung kultureller Infrastrukturen
Konservierung von Sammlungen
Entwicklung neuer Nutzungskonzepte
Förderkriterien
- Hoher regionaler/kultureller Wert
- Langfristige Sicherung der Einrichtung
Fristen und Antragsdokumente
Termine der Gremien
Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst. Alle notwendigen Unterlagen müssen daher bis spätestens sechs Wochen vor der Sitzung des Kuratoriums in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung der Länder per E-Mail eingegangen sein. Die Gremien-Termine.
Neue Einreichungsfristen:
15. Juni und 15. Dezember
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Im Vorfeld jeder Antragstellung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattfinden. Vereinbaren Sie dafür einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE , die Antragsformulare werden im Anschluss an das Gespräch versendet
Tel.: 030 89 36 35 0
Prof. Dr. Frank Druffner
Kommissarischer Generalsekretär
TEL +49 (0) 30 / 89 36 35 15
f.druffner@kulturstiftung.de