Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen dabei, kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum unkompliziert umzusetzen. Gefördert werden öffentliche Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsreihen mit einem Festbetrag von 500 Euro, wenn für die Durchführung mindestens 500 Euro an förderfähigen Ausgaben entstanden sind.
Wer wird gefördert?
Unterstützt werden gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Kulturveranstaltungen:
Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen oder kulturelle Angebote im Rahmen von Brauchtum und Ehrenamt im ländlichen Raum. Ziel des Programms ist es, das kulturelle Leben im ländlichen Raum zu stärken, ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und Menschen vor Ort zusammenzubringen. So trägt das Land dazu bei, kulturelle Teilhabe, Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu fördern.
Förderkriterien
Fristen und Antragsdokumente
Die „Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“ gelten für Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 29. Juni 2026 und dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Die Antragsstellung muss nach Veranstaltungstermin innerhalb von vier Wochen über den Online-Antrag erfolgen. Die späteste Einreichungsfrist ist der 28. Januar 2027.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.
E-Mail: Kultur-Schecks@bra.nrw.de
Telefon: +49 2931 82-5070
Offizielle Sprechzeiten zur Beratung:
Mo. bis Fr.: 9-12 Uhr
Di. & Do.: 14-16 Uhr