Kunst schauen, Ausstellugsförderung

Kulturstiftung der Länder

Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel zur Förderung kunst- und kulturhistorischer Ausstellungen von überregionaler Strahlkraft zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu repräsentieren, werden Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden: Zahlreiche Ausstellungen widmeten sich deshalb der nicht selten schöne Überraschungen bergenden Neuentdeckung ihrer musealen Sammlung.

Wer wird gefördert?

  • Öffentlich getragene Museen in Deutschland

Was wird gefördert?

  • Kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung

  • In der Regel mit einem Budget über 500.000 €

  • Mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung

  • Mit einer Thematik, die entwickelt ist aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturlandschaften, Orten oder Sammlungen in Deutschland

  • Mit wissenschaftlicher Erarbeitung durch die ausstellende Einrichtung, ausgehend von den eigenen Beständen, die den Kern oder einen Schwerpunkt der Ausstellung bilden

  • Mit Vorbildcharakter durch eine interdisziplinäre Erarbeitung sowie eine besucherorientierte Präsentation und Vermittlung

  • Bei denen wissenschaftliche Ergebnisse und Investitionen in den Einrichtungen dauerhaft wirksam bleiben

Förderkriterien

Nicht gefördert werden Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Richtlinien für die Ausstellungsförderung

Fristen und Antragsdokumente

Termine der Gremien
Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst. Alle notwendigen Unterlagen müssen daher bis spätestens sechs Wochen vor der Sitzung des Kuratoriums in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung der Länder per E-Mail eingegangen sein. Die Gremien-Termine.

Neue Einreichungsfristen:
15. Juni und 15. Dezember

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Im Vorfeld jeder Antragstellung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattfinden. Vereinbaren Sie dafür einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE , die Antragsformulare werden im Anschluss an das Gespräch versendet
Tel.: 030 89 36 35 0