Kunst- und Kulturstiftung

Stadtsparkasse Düsseldorf

Die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf wurde anlässlich des 175-jährigen Jubiläums der Stadtsparkasse Düsseldorf im August 2000 gegründet. Sie fördert seitdem jährlich durchschnittlich 40 spartenübergreifende, experimentelle Kunst- und Kulturprojekte in Düsseldorf.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, also Künstler*innen, Institutionen, Vereine etc. Wichtig ist, das die künstlerische Produktion im Fokus steht und das Projekt in Düsseldorf stattfindet.

Was wird gefördert?

Die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf fördert Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film. In der Regel beträgt die Fördersumme für ein Projekt zwischen 2.000 und 6.000 EUR. Die beantragte Summe sollte dabei in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
Für den Antrag auf Fördermittel ist der Online-Antrag zu benutzen und vollständig ausgefüllt bis zum 1. September eines jeden Jahres bei der Stiftung einzureichen. Förderanträge, die nach dem 1. September eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein wichtiger Bereich der Förderung sind die sogenannten „Kleinen Projekte“. Diese können ganzjährig und fristunabhängig eingereicht werden. Bei dieser Rubrik handelt es sich um Projekte, die die Stadt Düsseldorf außerordentlich bereichern und die mit sehr geringen finanziellen Mitteln umgesetzt werden. Die Förderung liegt hier bei 500 € bis 1.500 €.
Für eine Antragstellung kann das gleiche Formular wie für die großen
Förderprojekte verwendet werden.

Förderkriterien

Aufgrund ihrer Satzung fördert die Kunst – und Kulturstiftung keine Vollfinanzierungen von
Projekten, Druckbeihilfen für Publikationen/Dissertationen, Übersetzungsarbeiten, Schließung von Etatlücken, Anträge auf Kostenübernahme für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen,
Fortbildungen, Einzelstipendien außerhalb der eigenen Stipendienprogramme, Projekte, die
gewinnorientiert sind und/oder einen gewerblichen Charakter haben, Ankäufe von Instrumenten,
reine CD-Produktionen. Die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf fördert die in § 2 der Satzung festgelegten Zwecke, sowie Projekte in allen Sparten der Kunst in Düsseldorf. Neben den satzungsgemäßen Kriterien werden künstlerische Qualität und Produktionsqualität für eine Förderung vorausgesetzt.


Darüber hinaus müssen mindestens 4 der nachfolgenden Förderkriterien in der Konzeption Ihres
Projektes erfüllt sein:
– Modellcharakter des Projektes
– innovativ
– interdisziplinär
– experimentell
– partizipativ
– Kooperation mit anderen Partnern
– nachhaltige Wirksamkeit am Standort Düsseldorf
– Aspekte der Diversität [z.B. Kultur, Alter, Geschlechter, sexuelle Orientierung, Weltanschauung…] berücksichtigend

Fristen und Antragsdokumente

Förderanträge für große Projekte – Einsendeschluss bis spätestens 1. September des laufenden Jahres für Projekte im Folgejahr.

Förderanträge für „kleine Projekte“ – Einsendeschluss mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn.

Antragsportal 

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Katharina Wettwer
Geschäftsführerin & Kuratorin
Tel.: 0211/878-1395


Esther Breinig
Kuratorin
Tel.: 0211/878-1393