Die Kooperation des Landschaftsverbandes Rheinland mit den 19 Biologischen Stationen im Rheinland realisiert Projekte an der Schnittstelle zwischen Kulturlandschaftspflege und Natur. Das gemeinsame Netzwerk stärkt einerseits die individuellen Profile der 19 Biologischen Stationen im Rheinland, andererseits bietet es eine langfristige Plattform für eine erfolgreiche Pflege unserer Kulturlandschaft.
Wer wird gefördert?
Bitte beachten Sie, dass nur Biologische Stationen im Sinne der Förderrichtlinie Biologische Stationen NRW (FöBS), die im Verbandsgebiet des LVR liegen, Antragsteller im LVR-Netzwerk Kulturlandschaft sein können.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Kulturlandschaftspflege und Naturschutz, die in besonderem Maße die Schnittmenge beider Themenbereiche abbilden. Kooperationsprojekte mit Rheinischen Naturparken sowie den Mitgliedskörperschaften oder Einrichtungen des LVR, finden bei der Förderung besondere Berücksichtigung. Bevorzugte Förderinteressen bilden die Querschnittsthemen aus den Bereichen:
- Inklusion und barrierearmes Naturerleben,
- Umweltbildung und Intensivierung oder Schaffung von Bildungspartnerschaften,
- Obstwiesen als Element der rheinischen Kulturlandschaft und Maßnahmen zur
Ausbringung oder Bereitstellung von regionalem Saatgut - Erfassung von Kulturlandschaftselementen mit dem Werkzeug des LVR-eigenen
Informationssystems KuLaDig.
Fristen und Antragsdokumente
Der Antrag auf Zuwendung ist fristgerecht spätestens zum 31. Dezember eines Jahres zu stellen.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Landschaftsverband Rheinland, LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit
Christoph Boddenberg
Augustinerstraße 10-12 50667 Köln
Telefon: 0221 809-6482
Telefax: 0221 8284-1930
E-Mail: christoph.boddenberg@lvr.de