Die NRW-Stiftung fördert bürgerschaftliches Engagement für den Erhalt von Natur, Denkmälern und Kulturgütern in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind gemeinnützige Vorhaben, die öffentlich zugänglich sind und nicht oder nur eingeschränkt durch staatliche Mittel unterstützt werden können.
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Institutionen (z. B. Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände).
Projekte müssen in NRW stattfinden und öffentlich zugänglich sein.
Was wird gefördert?
Projekte in den Bereichen:
Naturschutz
Heimatpflege
Kulturpflege
Einzelveranstaltungen, Erwerb von Naturschutzflächen, Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
Projektbezogene, befristete Personalkosten (unter Auflagen)
Förderkriterien
Fristen und Antragsdokumente
Der Vorstand der NRW-Stiftung entscheidet in der Regel drei- bis viermal im Jahr im Rahmen seiner Vorstandssitzungen über die vorliegenden Förderanträge.
Antragstellung online
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Geschäftsstelle NRW Stiftung:
Barbara Wunderlich
Assistenz Geschäftsführung
Telefon: 0211/45485-23
Barbara.Wunderlich@nrw-stiftung.de
Stefan Seger
Assistenz Geschäftsführung
Telefon: 0211/45485-25
Stefan.Seger@nrw-stiftung.de
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