Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste unterstützt Projekte zur Provenienzforschung im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Ziel ist die systematische Aufarbeitung von Sammlungsgut, das zwischen 1933 und 1945 infolge nationalsozialistischer Verfolgung insbesondere jüdischen Eigentümer:innen entzogen wurde. Die Förderung richtet sich an öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, die systematisch Herkunft und Erwerbsumstände von Objekten klären wollen. Grundlage ist die „Gemeinsame Erklärung“ der Bundesregierung, der Länder und kommunalen Spitzenverbände von 1999. Dabei gibt es zwei Formen der Projektförderung – langfristiger und kurzfristiger Forschungsbedarf.
Wer wird gefördert?
Museen, Archive, Bibliotheken und andere öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen
Hochschulen, Forschungsinstitute und andere wissenschaftliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
Provenienzforschungsprojekte zu Kulturgütern, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden
Einzelprojektförderung oder langfristige Forschungsvorhaben
Dokumentation, Digitalisierung, Datenbankpflege im Rahmen der Forschung
Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten und Publikationsmittel
Förderkriterien
- Nachvollziehbarer Bezug zum NS-verfolgungsbedingten Entzug
- Öffentlicher Zugang zu den Ergebnissen
- Wissenschaftliche Qualität und Methodik
- Antragstellung durch institutionelle Träger (keine Einzelpersonen)
- Bereitschaft zur Publikation über das Portal „Lost Art“
Fristen und Antragsdokumente
Neuanträge für langfristige Projekte können jeweils zum 01. April und 01. Oktober eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Entwurfsfristen jeweils zum 1. März und zum 1. September.
Projektantrag mit detaillierter Projektbeschreibung und Kostenplan erforderlich
Weitere Hilfestellungen, Hinweise und Dokumente finden Sie auf der Website.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Humboldtstraße 12, 39112 Magdeburg
Tel.: 0391 727763-0
E-Mail: info@kulturgutverluste.de