Projektförderung

LWL-Kulturstiftung

Die LWL-Kulturstiftung fördert überörtliche, spartenübergreifende oder interdisziplinäre Kulturprojekte mit Bezug zur Region Westfalen-Lippe. Im Fokus stehen Projekte, die zur kulturellen Vernetzung und Profilbildung der Region beitragen. Kulturelle Netzwerke sollen erhalten und ausgebaut werden. Offen ist die Stiftung für Projektförderungen in verschiedenen Kulturbereichen: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.

Wer wird gefördert?

  • Projekte aller kultureller Sparten
  • Kulturelle Netzwerk- und Leuchtturmprojekte in und für Westfalen-Lippe
  • Projektförderung i.d.R. ab 10.000 Euro
  • Juristische Personen, deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in oder für Westfalen-Lippe durchführen.

Was wird gefördert?

  • Projekte aus allen kulturellen Sparten (z. B. Kunst, Theater, Musik, Film, Literatur, Landeskunde)

  • Museums-, Archiv- und Denkmalpflegeprojekte

  • Projekte mit klarem regionalem Bezug zu Westfalen-Lippe

Förderkriterien

  • Überörtlichkeit oder spartenübergreifender/interdisziplinärer Ansatz

  • Deutlicher inhaltlicher Bezug zu Westfalen-Lippe

  • Beachtung angemessener Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstler:innen (z. B. Honorarmatrix NRW, Empfehlungen von Kulturverbänden, ver.di)

Fristen und Antragsdokumente

Zwei Fristen pro Jahr:

1. Runde: 28. Februar (bzw. 29. Februar in Schaltjahren)

2. Runde: 31. August

Einzureichen bis 23:59 Uhr per E-Mail und zusätzlich postalisch:

  • Antragsformular
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Anlagen (siehe Website)

Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

Beratungstermine vor der Antragstellung sind möglich:
Jonas Koch
E-Mail: jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de
Telefon: 0251 591-5084