Die LWL-Kulturstiftung fördert überörtliche, spartenübergreifende oder interdisziplinäre Kulturprojekte mit Bezug zur Region Westfalen-Lippe. Im Fokus stehen Projekte, die zur kulturellen Vernetzung und Profilbildung der Region beitragen. Kulturelle Netzwerke sollen erhalten und ausgebaut werden. Offen ist die Stiftung für Projektförderungen in verschiedenen Kulturbereichen: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.
Wer wird gefördert?
- Projekte aller kultureller Sparten
- Kulturelle Netzwerk- und Leuchtturmprojekte in und für Westfalen-Lippe
- Projektförderung i.d.R. ab 10.000 Euro
- Juristische Personen, deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in oder für Westfalen-Lippe durchführen.
Was wird gefördert?
Projekte aus allen kulturellen Sparten (z. B. Kunst, Theater, Musik, Film, Literatur, Landeskunde)
Museums-, Archiv- und Denkmalpflegeprojekte
Projekte mit klarem regionalem Bezug zu Westfalen-Lippe
Förderkriterien
Überörtlichkeit oder spartenübergreifender/interdisziplinärer Ansatz
Deutlicher inhaltlicher Bezug zu Westfalen-Lippe
Beachtung angemessener Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstler:innen (z. B. Honorarmatrix NRW, Empfehlungen von Kulturverbänden, ver.di)
Fristen und Antragsdokumente
Zwei Fristen pro Jahr:
1. Runde: 28. Februar (bzw. 29. Februar in Schaltjahren)
2. Runde: 31. August
Einzureichen bis 23:59 Uhr per E-Mail und zusätzlich postalisch:
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Anlagen (siehe Website)
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Beratungstermine vor der Antragstellung sind möglich:
Jonas Koch
E-Mail: jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de
Telefon: 0251 591-5084