Das Regionale Kultur Programm NRW fördert Kunst- und Kulturprojekte in den zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens. Der Schwerpunkt liegt auf Kooperations- und Netzwerkprojekten, die kulturregional wirksam sind. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt in den Regionen zu stärken und nachhaltige Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Einrichtungen und weiteren Partnern zu fördern. Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer regionalen Beratung und wird von den regionalen Kulturbüros koordiniert.
Wer wird gefördert?
Kreise und Kommunen
Kultureinrichtungen jeder Größe
Vereine
Einzelpersonen
Was wird gefördert?
Kooperations- und Netzwerkprojekte in der kulturellen Bildung und Kunst
Regionale Kulturprojekte mit modellhaftem oder strukturbildendem Charakter
Förderkriterien
Maximaler Fördersatz: 50 %
Mindestens drei Kooperationspartner:innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.
Projekt muss in einer der zehn Kulturregionen NRW verankert sein
Fristen und Antragsdokumente
- Jährliche Antragsfrist: 30. September
- Antragstellung über das zuständige regionale Kulturbüro
- Beratung ist verpflichtend und muss rechtzeitig vor Antrag erfolgen
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Beratung und Antragstellung über die regionalen Kulturbüros