Die Städtebauförderung des MHKBG zielt auf die Attraktivitätssteigerung von Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ab. Gefördert werden umfassende städtebauliche Maßnahmen. Auch Museumsprojekte können im Rahmen solcher Programme gefördert werden – jedoch nur, wenn sie Bestandteil eines übergeordneten städtebaulichen Gesamtkonzepts sind und die Verbindung zu weiteren Maßnahmen nachvollziehbar ist.
Wer wird gefördert?
Gemeinden und – mit Zustimmung des Ministeriums – Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Zuwendungen für Sanierungsmaßnahmen als Einheit (Gesamtmaßnahme). Sie können eingesetzt werden für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen, die Durchführung von Baumaßnahmen und für eine Vergütung von beauftragten Dritten.
Förderkriterien
Museumsvorhaben müssen deutlich im Zusammenhang mit weiteren städtebaulichen Maßnahmen stehen. Die Einbindung in ein Gesamtkonzept ist zwingend erforderlich.
Fristen und Antragsdokumente
Keine Antragstellung von Museumsinstitutionen allein möglich. Sie können ein inhaltlicher Bestandsteil eines solchen Antrags sein. Anträge sind bis zum 30. September eines Jahres bei den Bewilligungsbehörden (Bezirksregierungen) einzureichen.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Die zuständige Bezirksregierung kann nähere Auskünfte zur Förderung geben.