Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer.
Wer wird gefördert?
1. Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
2. sowie natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter 1 genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Was wird gefördert?
Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Förderkriterien
Fristen und Antragsdokumente
Förderanträge für die Antragsrunde 2026 konnten vom 1. Januar 2026 bis zum 15. März 2026 über die Bezirksregierungen gestellt werden.
Die nächste Antragsrunde ist für Frühjahr 2027 vorgesehen. Alle notwendigen Informationen hinsichtlich der Antragstellung und des weiteren Verfahrens werden Ihnen zu gegebener Zeit über die Internetauftritte der Bezirksregierungen (Dezernate 33) zur Verfügung gestellt.
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Alle notwendigen Informationen hinsichtlich der Antragstellung und des weiteren Verfahrens werden Ihnen über die Internetauftritte der Bewilligungsbehörden (Dezernate 33) zur Verfügung gestellt.